RatgeberBetreuungsdienst gründen

Betreuungsdienst gründen: Voraussetzungen, Anerkennung & Checkliste

Ein eigener Betreuungs- oder Alltagshilfe-Dienst ist niedrigschwelliger zu gründen als ein Pflegedienst — aber ein paar Weichen musst du richtig stellen. Dieser Leitfaden führt dich von der Idee bis zum ersten Kunden.

Betreuungsdienst oder Pflegedienst — was ist der Unterschied?

Ein Betreuungs- bzw. Alltagshilfe-Dienst erbringt Hauswirtschaft, Betreuung und Begleitung — Einkäufe, Haushalt, Spaziergänge, Gesellschaft, Begleitung zu Terminen. Er rechnet vor allem über den Entlastungsbetrag § 45b mit der Pflegekasse ab. Was er nicht darf: die körperbezogene Grundpflege nach § 36 SGB XI (Waschen, Anziehen, Medikamente) — das ist zugelassenen Pflegediensten mit examinierten Fachkräften vorbehalten. Genau diese Abgrenzung macht die Gründung eines Betreuungsdienstes deutlich einfacher.

Die Anerkennung nach § 45a SGB XI

Um direkt mit der Pflegekasse abrechnen zu können, brauchst du die Anerkennung als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a. Zuständig ist die jeweilige Landesbehörde — und die Anforderungen unterscheiden sich je Bundesland (in Niedersachsen heißt die Verordnung anders als in Bayern usw.). Typische Anforderungen sind:

Erkundige dich früh bei der zuständigen Stelle deines Bundeslandes nach der genauen Verordnung und den Formularen — das ist der Schritt, der am längsten dauert.

Rechtsform, Anmeldung, Versicherung

Checkliste: dein Weg zum ersten Kunden

  1. Marktüberblick: Bedarf und Wettbewerb in deiner Region prüfen.
  2. Konzept schreiben (Leistungen, Zielgruppe, Preise, Qualitätssicherung).
  3. Anerkennung nach § 45a bei der Landesbehörde beantragen.
  4. Gewerbe anmelden, Versicherung abschließen, Konto einrichten.
  5. Erste Betreuungskräfte gewinnen und (falls gefordert) schulen.
  6. Abrechnung aufsetzen: Abtretung, Leistungsnachweis, Rechnung an die Kasse.
  7. Erste Kunden über Ärzte, Pflegeberatung, Nachbarschaft, Online gewinnen.

Ab wann lohnt es sich?

Die Einstiegshürde ist niedrig: Schon ein Kunde bringt über den Entlastungsbetrag 131 € im Monat. Es gibt keine Mindest-Kundenzahl — du kannst klein und nebenberuflich starten und wachsen, wenn die Nachfrage da ist.

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Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Vorgaben deines Bundeslandes und deiner Pflegekasse.

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