Betreuungsdienst gründen: Voraussetzungen, Anerkennung & Checkliste
Ein eigener Betreuungs- oder Alltagshilfe-Dienst ist niedrigschwelliger zu gründen als ein Pflegedienst — aber ein paar Weichen musst du richtig stellen. Dieser Leitfaden führt dich von der Idee bis zum ersten Kunden.
Betreuungsdienst oder Pflegedienst — was ist der Unterschied?
Ein Betreuungs- bzw. Alltagshilfe-Dienst erbringt Hauswirtschaft, Betreuung und Begleitung — Einkäufe, Haushalt, Spaziergänge, Gesellschaft, Begleitung zu Terminen. Er rechnet vor allem über den Entlastungsbetrag § 45b mit der Pflegekasse ab. Was er nicht darf: die körperbezogene Grundpflege nach § 36 SGB XI (Waschen, Anziehen, Medikamente) — das ist zugelassenen Pflegediensten mit examinierten Fachkräften vorbehalten. Genau diese Abgrenzung macht die Gründung eines Betreuungsdienstes deutlich einfacher.
Die Anerkennung nach § 45a SGB XI
Um direkt mit der Pflegekasse abrechnen zu können, brauchst du die Anerkennung als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a. Zuständig ist die jeweilige Landesbehörde — und die Anforderungen unterscheiden sich je Bundesland (in Niedersachsen heißt die Verordnung anders als in Bayern usw.). Typische Anforderungen sind:
- ein tragfähiges Konzept (welche Leistungen, für wen, wie organisiert);
- eine Schulung/Qualifikation der Betreuungskräfte (Umfang je Land verschieden);
- eine Haftpflichtversicherung und Regelungen zur Qualitätssicherung;
- Nachweise zu Zuverlässigkeit und Organisation.
Erkundige dich früh bei der zuständigen Stelle deines Bundeslandes nach der genauen Verordnung und den Formularen — das ist der Schritt, der am längsten dauert.
Rechtsform, Anmeldung, Versicherung
- Gewerbe anmelden (oder freiberuflich/nebenberuflich starten, je nach Umfang) und beim Finanzamt registrieren. Für kleine Starts kommt die Kleinunternehmerregelung in Frage.
- Betriebshaftpflicht abschließen — für die Anerkennung ohnehin meist Pflicht.
- Beschäftigung klären: Arbeitest du mit Minijobbern, Angestellten oder auf Honorarbasis? Das beeinflusst Lohn, Sozialabgaben und Planung.
Checkliste: dein Weg zum ersten Kunden
- Marktüberblick: Bedarf und Wettbewerb in deiner Region prüfen.
- Konzept schreiben (Leistungen, Zielgruppe, Preise, Qualitätssicherung).
- Anerkennung nach § 45a bei der Landesbehörde beantragen.
- Gewerbe anmelden, Versicherung abschließen, Konto einrichten.
- Erste Betreuungskräfte gewinnen und (falls gefordert) schulen.
- Abrechnung aufsetzen: Abtretung, Leistungsnachweis, Rechnung an die Kasse.
- Erste Kunden über Ärzte, Pflegeberatung, Nachbarschaft, Online gewinnen.
Ab wann lohnt es sich?
Die Einstiegshürde ist niedrig: Schon ein Kunde bringt über den Entlastungsbetrag 131 € im Monat. Es gibt keine Mindest-Kundenzahl — du kannst klein und nebenberuflich starten und wachsen, wenn die Nachfrage da ist.
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Stand: August 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die Vorgaben deines Bundeslandes und deiner Pflegekasse.
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