Abtretungserklärung § 45b: Muster, Inhalt & digitale Unterschrift
Mit einer Abtretungserklärung rechnen Sie den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab — Ihr Kunde muss nichts vorstrecken. So ist sie aufgebaut, und so einfach kommt sie zustande.
Was ist eine Abtretungserklärung?
Normalerweise zahlt die Pflegekasse den Entlastungsbetrag an den Versicherten zurück (Kostenerstattung). Mit einer Abtretungserklärung tritt der Kunde diesen Erstattungsanspruch an Sie als Anbieter ab. Die Folge: Sie rechnen direkt mit der Kasse ab, und der Kunde muss die Rechnung nicht erst selbst bezahlen und einreichen.
Warum sie den Alltag erleichtert
- Keine Vorleistung für den Kunden — ein großes Verkaufsargument, gerade bei kleinen Renten.
- Weniger Papierkram für den Haushalt: keine Rechnung sammeln, keine Einreichung.
- Planbarer Geldeingang für Sie, weil Sie direkt mit der Kasse abrechnen.
Ist die Abtretung Pflicht?
Nein. Sie ist nur der Weg zur Direktabrechnung. Ohne Abtretung läuft die Abrechnung über die Kostenerstattung: Der Kunde zahlt und reicht selbst ein. Die Abtretung ist also ein Angebot an den Kunden, kein Muss.
Welche Angaben gehören hinein?
- Name und Anschrift des Versicherten.
- Pflegekasse und Versichertennummer.
- Name des Anbieters, an den abgetreten wird.
- Umfang der Abtretung — welche Leistung (§ 45b-Entlastungsbetrag, ggf. Umwandlungsanspruch nach § 45a).
- Datum und Unterschrift des Versicherten (oder einer bevollmächtigten Person).
Digital gültig — ganz ohne Papier
Die Abtretung nach § 45b ist formfrei. Eine Unterschrift mit dem Finger auf dem Tablet ist genauso gültig wie die auf Papier. Sie lässt sich auch nachträglich einholen, falls die ersten Einsätze schon gelaufen sind.
Kostenloses Muster
Eine fertige Vorlage zum Ausdrucken finden Sie kostenlos unter Abtretungserklärung-Muster. Noch einfacher geht es digital: In Helferdesk unterschreibt der Kunde die Abtretung einmalig auf dem Tablet oder Handy, sie wird sicher gespeichert und beim Rechnungslauf automatisch berücksichtigt — Sie müssen nichts abheften.
Stand: August 2026. Kein Rechtsrat; die konkreten Anforderungen können je Pflegekasse abweichen.
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