Entlastungsbetrag 2026: Höhe, Anspruch, Ansparen & Verfall
Der Entlastungsbetrag ist eine der am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegeversicherung. Hier stehen die wichtigsten Zahlen und Regeln für 2026 — kompakt und in einfacher Sprache.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 2026 131 € pro Monat. Diese Höhe gilt seit dem 1. Januar 2025 — zuvor waren es 125 €. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch.
Wer hat Anspruch?
Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt wird. Der Betrag steht also auch schon bei Pflegegrad 1 zu — und wird dort besonders oft nicht genutzt.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Er ist zweckgebunden und darf nicht bar ausgezahlt werden. Zulässig sind vor allem nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a) — also Hauswirtschaft, Betreuung und Begleitung durch anerkannte Dienste. Daneben kann er unter anderem eingesetzt werden für:
- Tages- und Nachtpflege,
- Kurzzeitpflege,
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste (bei Pflegegrad 2–5 im Bereich Betreuung und Haushalt, bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege).
Nicht abgedeckt ist die selbst organisierte Barzahlung an Angehörige. Wer ein anerkanntes Angebot nutzt, kann den Betrag direkt über den Anbieter mit der Kasse abrechnen lassen.
Ansparen: verfällt der Betrag am Monatsende?
Nein. Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen nicht sofort, sondern werden angespart. Über ein Jahr können so bis zu 1.572 € zusammenkommen (12 × 131 €), die flexibel eingesetzt werden dürfen — etwa geballt für eine intensivere Betreuungsphase.
Der 30.-Juni-Verfall
Eine wichtige Frist: Beträge aus dem Vorjahr, die bis dahin nicht verbraucht wurden, verfallen zum 30. Juni des Folgejahres. Wer im ersten Halbjahr noch ein Restguthaben aus dem Vorjahr hat, sollte es also bis zu diesem Stichtag einsetzen, damit nichts verloren geht.
Umwandlung: mehr Budget durch den § 45a-Umwandlungsanspruch
Wird die ambulante Pflegesachleistung nicht voll ausgeschöpft, lassen sich bei Pflegegrad 2 bis 5 bis zu 40 % davon in anerkannte Entlastungsangebote „umwandeln“. Zusammen mit den 131 € entsteht so ein spürbar größerer Topf für Betreuung und Hauswirtschaft.
Für Anbieter: so kommt das Geld zu Ihnen
Als anerkannter Dienst rechnen Sie den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse ab — der Kunde muss dann nicht in Vorleistung gehen. Wie das Schritt für Schritt funktioniert, steht in unserer Anleitung Entlastungsbetrag abrechnen. Mit Helferdesk behalten Sie das Restbudget jedes Kunden im Blick und werden vor dem 30.-Juni-Verfall automatisch gewarnt.
Stand: August 2026. Kein Rechtsrat; im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse. Angaben ohne Gewähr.
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