Leistungsnachweis § 45b richtig ausfüllen
Der Leistungsnachweis ist die Grundlage jeder § 45b-Abrechnung. Fehlt eine Angabe oder die Unterschrift, kommt die Rechnung zurück. So füllst du ihn so aus, dass die Kasse zahlt.
Warum der Leistungsnachweis so wichtig ist
Die Pflegekasse zahlt den Entlastungsbetrag nur gegen Rechnung UND unterschriebenen Leistungsnachweis. Der Nachweis belegt, dass die abgerechnete Leistung tatsächlich erbracht wurde — er ist damit dein wichtigstes Dokument. Ein sauber geführter Nachweis verhindert Rückläufer und Nachfragen.
Diese Angaben gehören auf jeden Nachweis
- Name des Betreuten (und ggf. Versichertennummer).
- Datum des Einsatzes.
- Uhrzeit bzw. Dauer der Leistung.
- Art der Leistung (z. B. Hauswirtschaft, Betreuung, Begleitung) — konkret genug, nicht nur „Hilfe“.
- Name der durchführenden Betreuungskraft.
- Unterschrift des Betreuten (oder einer vertretungsberechtigten Person), die die Leistung bestätigt.
Häufige Fehler, die zum Rückläufer führen
- Fehlende Unterschrift — der häufigste Grund für Ablehnungen.
- Unklare Leistungsbeschreibung („war da“, „geholfen“) ohne konkrete Tätigkeit.
- Fehlende Zeiten oder Datum.
- Grundpflege-Leistungen (§ 36), die über § 45b nicht abrechenbar sind.
- Nachweis und Rechnung getrennt eingereicht — beides gehört zusammen.
Digital oder auf Papier?
Beides ist möglich. Die Unterschrift auf dem Leistungsnachweis ist formfrei — eine Unterschrift mit dem Finger auf dem Tablet-Display ist ebenso gültig wie die auf Papier. Der Vorteil der digitalen Variante: Der Nachweis ist sofort vollständig, lesbar und lässt sich nicht verlegen.
Aufbewahrung
Bewahre Leistungsnachweise ordentlich auf — sie sind Buchungsbeleg und im Rahmen der GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung) über mehrere Jahre aufzubewahren. Digitale Nachweise erfüllen das automatisch, wenn sie unveränderbar gespeichert werden.
Kostenlose Vorlage & die einfache Variante
Eine fertige, kassentaugliche Leistungsnachweis-Vorlage bekommst du bei uns kostenlos zum Ausdrucken. Noch einfacher geht es digital: In der Helferdesk-Helfer-App unterschreibt der Betreute direkt auf dem Handy, der Nachweis entsteht automatisch und wird am Monatsende zusammen mit der Rechnung gedruckt oder versendet — genau so, wie die Kasse es braucht.
Stand: August 2026. Kein Rechtsrat; die konkreten Anforderungen können je Pflegekasse abweichen.
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